Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 2a. Grundlagen für die Stadtplanung und die Stadtentwicklung
(EB zur Nov LGBl 1995/37)
Die aufgrund dieser Bestimmung zu schaffende Datenbank soll es ermöglichen, die für die Stadtplanung und Stadtentwicklung erforderlichen Informationen durch deren Erfassung mittels EDV auf dem aktuellen Stand evident zu halten. Die automationsunterstützte Verarbeitung dieser Daten im Zuge des Aufbaues der projektierten Datenbank setzt gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes, BGBl 1978/565 in der Fassung des Gesetzes BGBl 1994/632, eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder eine gesetzlich übertragene Aufgabe voraus.
Anmerkung:
1) Eingefügt mit der Nov LGBl 1995/37.
Judikatur:
S E zu § 1 u 2.