Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sammlung des Wiener Baurechts (3. Auflage)

XIX. Aspekte des Zivil- und Strafrechts

In der im Wesentlichen im Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG verankerten Materie des Zivilrechts ergeben sich mehrfach Anknüpfungspunkte.

a)

Diese Verfassungsbestimmung sieht vor, dass das Zivilrechtswesen Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung ist …, jedoch mit Ausschluss von Regelungen, die den Grundstücksverkehr für Ausländer und den Verkehr mit bebauten oder zur Bebauung bestimmten Grundstücken verwaltungsbehördlichen Beschränkungen unterwerfen, einschließlich des Rechtserwerbes von Todes wegen durch Personen, die nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören.

Teilweise haben die Bundesländer hier sehr restringierende Bestimmungen erlassen (vgl hiezu IZ 1994, 59 ff, 87 ff, NN, Rechtsvergleich der im Zuge der EWR-Anpassung erarbeiteten Grundverkehrsgesetze und Entwürfe von Grundverkehrsgesetzen der Länder).

Es ist jedoch zweifelhaft, ob diese Vorschriften den Bestimmungen des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom (insbes den „vier Freiheiten“ – Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsrecht, Dienstleistungen, Kapital- und Zahlungsverkehr) standhalten werden.

Österreich konnte jedoch gemäß Art 70 des EU-Beitrittsvertrages abweichend von den Verpflich...

Daten werden geladen...