Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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D. Anschlusszwang
Ein Anschlusszwang an öffentliche Wasserversorgungsanlagen ist in Gesetzgebung und Vollziehung nach der Rechtsprechung des VfGH und VwGH Bundessache, doch wurde iSd Art 10 Abs 2 B-VG in § 36 WRG die Landesgesetzgebung zu näheren Bestimmungen über den Anschlußzwang ermächtigt.