zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 50 Untersuchungen bei Lärmeinwirkung

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

Rz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Untersuchungen bei gesundheitsgefährdender Lärmeinwirkung – Rechtsüberleitung bis zur VGÜ
1–4
II.
Umsetzung der Lärm-RL 2003/10/EG (VOLV, VGÜ)
5, 6
III.
Verpflichtende Lärmuntersuchungen (§ 4 Abs 1 und 2 VGÜ 2008, § 50 ASchG)
7, 8
A.
Arbeitsmedizinische Untersuchung der Hörfähigkeit
9, 10
B.
Wiederkehrende Lärmuntersuchungen (§§ 50 Abs 2 und 55 ASchG)
11–13
IV.
Vorbeugende audiometrische Untersuchungen (besondere Untersuchung – § 51 ASchG, § 4 Abs 3 VGÜ 2008)
14–17

I. Untersuchungen bei gesundheitsgefährdender Lärmeinwirkung – Rechtsüberleitung bis zur VGÜ

1

Nach der vor dem ASchG geltenden Rechtslage (ANSchG) waren ausschließlich verpflichtende Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen. Die bei Erlassung des ASchG umzusetzende alte Lärmrichtlinie 86/188/EWG sah hingegen nur freiwillige Untersuchungen vor. Das ASchG regelt die „Eignungs(Einstellungs)untersuchung“ schließlich in gleicher Weise wie nach alter Rechtslage als verpflichtend, dh eine Beschäftigung von Arbeitnehmern mit diesen Tätigkeiten ist erst nach erfolgter arbeitsmedizinischer Untersuchung der Hörfähigkeit zulässig (§ 50 Abs 1 ASchG; der ANSchG-Begriff „Einstellungsuntersuchung“ wird – weil missverständlich – heute nicht mehr verwendet).

2

Die als „wiederkehrende Untersuchungen“ der Hörfäh...

Daten werden geladen...