Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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§ 2 Begriffsbestimmungen
(EB)
Die im Art 1 der EU-Richtlinie enthaltenen wichtigsten Begriffsbestimmungen werden hier übernommen. Lediglich Bestimmungen, wie zB lebensmittelrechtlicher Art oder betreffend das Normenwesen, die nach Art 10 B-VG allein in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen, werden – da sie zum Landesrecht keinen Bezug haben – nicht übernommen.
Anmerkung:
1) § 2 wurde mit der Nov LGBl 2003/32 neu gefasst.