Geuder/Fuchs
Sammlung des Wiener Baurechts
Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung
3. Aufl. 2014
ISBN: 978-3-7073-3026-7
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Sammlung des Wiener Baurechts (3. Auflage)
B. Besonderer Teil
Die Pauschbeträge für Amtshandlungen der Behörde außerhalb des Amtes betragen für
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Überwachungsdienste gemäß § 25 Abs. 3 des Veranstaltungsgesetzes durch einen technischen Beamten oder einen Feuerwehrbeamten für jedes entsendete Organ | |||
a) | bei einer Veranstaltung (Vorstellung) allgemein | |||
1. | bis zu drei Stunden | 47,23 Euro | ||
2. | bis zu sechs Stunden | 76,30 Euro | ||
3. | über sechs Stunden | 94,47 Euro | ||
b) | bei einer Generalprobe oder einer abschließenden Bühnenprobe (Stellprobe) für jede angefangene Stunde | |||
1. | an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen | 9,44 Euro | ||
2. | an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen | 14,17 Euro | ||
2. | Entsendung von Organen der Wasserwerke | |||
a) | zur Prüfung einer neuhergestellten, abgeänderten oder erweiterten Wasserleitungsanlage bis zu fünf Ausläufen | 13,08 Euro | ||
für jeden weiteren Auslauf | 2,90 Euro | |||
b) | zur Prüfung einer Versorgungsleitung für einen Ober- oder Unterflurhydranten | 13,08 Euro | ||
für jeden weiteren angeschlossenen Hydranten | 2,90 Euro | |||
c) | zur Prüfung von Feuerhydranten bis zu fünf Stück | 13,08 Euro | ||
für jeden weiteren Feuerhydranten | 2,90 Euro | |||
d) | wenn die Prüfung nach lit. a bis c infolge Verschuldens des Wasserabnehmers zur festgesetzten Zeit nicht durchgeführt werd... |