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Geuder/Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Sammlung des Wiener Baurechts (3. Auflage)

A. Kompetenz

Auf Grund des Kompetenzfeststellungserkenntnisses VfSlg 4605 zählen zum öffentlichen Wegerecht:

a)

Die Widmung von Grundflächen für den öffentlichen Verkehr (die Verleihung oder Feststellung der Straßenqualität); die Festlegung der Straßenbestandteile.

b)

Die Festsetzung und Feststellung des Inhaltes und des Umfanges sowie die Sicherung des Gemeingebrauches an den Straßen; die Regelung der über den Gemeingebrauch hinausgehenden Benützung der Straßen; die Sicherung des Zustandes und der Benützbarkeit der Straßen.

c)

Die Verpflichtung zum Straßenbau und zur Straßenerhaltung einschließlich der Verpflichtung, die Straßen so zu bauen und zu erhalten, dass der Gemeingebrauch möglich ist; die Regelung der Verpflichtung, die Kosten des Straßenbaues bzw der Straßenerhaltung zu tragen oder zu diesen Kosten beizutragen.

d)

Die Enteignung für Straßenzwecke.

e)

Die Verpflichtung von Grundstückseigentümern und anderen Personen, eine im Hinblick auf den Bau, die Erhaltung oder die Benützbarkeit (Widmung) der Straße erforderliche Beschränkung ihrer privaten Rechte zu dulden und sich entsprechend zu verhalten.

Damit ist noch nichts über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung ausgesagt. Nach Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG fallen Angelegenhe...

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