Sammlung des Wiener Baurechts
3. Aufl. 2014
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A. Allgemeiner Teil
Die Pauschbeträge für Amtshandlungen der Behörde außerhalb des Amtes betragen, soweit hiefür nicht eine Gebühr nach einer Post des Besonderen Teiles dieses Tarifes zu entrichten ist, für jedes teilnehmende Amtsorgan und jede angefangene halbe Stunde
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1. | an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen zwischen 7.30 Uhr und 15.30 Uhr | 7,63 Euro |
2. | an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen zwischen 6.00 Uhr und 7.30 Uhr sowie 15.30 Uhr und 22.00 Uhr, weiters an Samstagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr | 11,62 Euro |
3. | an Werktagen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des folgenden Tages sowie an Sonn- und Feiertagen | 17,07 Euro |