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Geuder/Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Geuder/Fuchs - Sammlung des Wiener Baurechts

§ 2 Erteilung der Gebrauchserlaubnis

Anmerkungen:

1) Die sog „Frontrechte“ finden sich jetzt in § 5 Abs 6 WBO; durch die dynamische Verweisung erscheint diese Regelung verfassungsrechtlich bedenklich.

2) Der Eigentümer (Wohnungseigentümer) einer Baulichkeit wird also auf die Möglichkeit der Geltendmachung der sog „Frontrechte“ (vor allem Fenster und Ausfahrten auf die öffentliche Verkehrsfläche) beschränkt. Wenn also ein Mieter irgendwelche großflächigen Reklamen, die ein solches Frontrecht nicht tangieren, vornehmen will, bleibt dem Eigentümer nur die Abhilfe durch das Gericht. Das ist keinesfalls sinnvoll, denn wenn der Eigentümer mit seiner Klage durchdringt, muss eine oft kostenintensive Konstruktion wieder entfernt werden. Abgesehen davon dauern solche Verfahren erfahrungsgemäß sehr lange, und es wird auch die Baulichkeit durch Montage und Demontage beschädigt. Das Abschieben zu den Gerichten ist eine völlig falsch verstandene Form der Deregulierung.

Judikatur:

1. Die Wortfolge „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ in § 2 Abs 2 Gebrauchsabgabegesetz ist nicht anders zu interpretieren als jene in § 82 Abs 5 StVO. Nach Auffassung des Gerichtshofes hat der Gesetzgebe...

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