Heinrich Geuder/Gerald Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Sammlung des Wiener Baurechts (3. Auflage)

E. Restkompetenz der Länder

Die Länder sind nur mehr zuständig, Maßnahmen zur Abwehr ungefährlicher (zB bloß lästiger) Belastungen der Umwelt zu treffen. Luftreinhaltevorschriften können die Länder nur mehr für Heizungsanlagen erlassen. Bei der Abfallwirtschaft besteht eine Bedarfsgesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich ungefährlicher Abfälle.

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