TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sammlung des Wiener Baurechts (3. Auflage)

2. Entfall einer Genehmigungspflicht

Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Sammel- und Verwertungssystemen (nach Maßgabe einer Verordnung gemäß § 36) sowie von ortsfesten Behandlungsanlagen bedarf der Genehmigung der Behörde.

Der Genehmigungspflicht unterliegen nicht

1.

Behandlungsanlagen zur ausschließlichen stofflichen Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen, sofern sie der Genehmigungspflicht gemäß den § 74 ff GewO 1994 unterliegen,

2.

Behandlungsanlagen zur Vorbehandlung (Vorbereitung für die stoffliche Verwertung) von nicht gefährlichen Abfällen, sofern diese Behandlungsanlagen im unmittelbaren örtlichen Zusammenhang mit einer in Z 1 genannten Behandlungsanlage stehen und der Genehmigungspflicht gemäß den § 74 ff GewO 1994 unterliegen,

3.

Behandlungsanlagen zur ausschließlichen stofflichen Verwertung von im eigenen Betrieb anfallenden Abfällen, sofern sie der Genehmigungspflicht gemäß den § 74 ff GewO 1994 unterliegen,

4.

Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen zur thermischen Verwertung für nicht gefährliche Abfälle mit einer thermischen Leistung bis zu 2,8 Megawatt, sofern sie der Genehmigungspflicht gemäß den § 74 ff GewO 1994 unterliegen,

5.

Lager für Abfälle, die der Genehmigungspflicht gemäß den § 74 ff GewO 1994, gemäß dem Mineralrohstoffgesetz o...

Daten werden geladen...