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Geuder/Fuchs

Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Dokumentvorschau
Sammlung des Wiener Baurechts (3. Auflage)

2. Entfall einer Genehmigungspflicht

Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Sammel- und Verwertungssystemen (nach Maßgabe einer Verordnung gemäß § 36) sowie von ortsfesten Behandlungsanlagen bedarf der Genehmigung der Behörde.

Der Genehmigungspflicht unterliegen nicht

1.

Behandlungsanlagen zur ausschließlichen stofflichen Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen, sofern sie der Genehmigungspflicht gemäß den § 74 ff GewO 1994 unterliegen,

2.

Behandlungsanlagen zur Vorbehandlung (Vorbereitung für die stoffliche Verwertung) von nicht gefährlichen Abfällen, sofern diese Behandlungsanlagen im unmittelbaren örtlichen Zusammenhang mit einer in Z 1 genannten Behandlungsanlage stehen und der Genehmigungspflicht gemäß den § 74 ff GewO 1994 unterliegen,

3.

Behandlungsanlagen zur ausschließlichen stofflichen Verwertung von im eigenen Betrieb anfallenden Abfällen, sofern sie der Genehmigungspflicht gemäß den § 74 ff GewO 1994 unterliegen,

4.

Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen zur thermischen Verwertung für nicht gefährliche Abfälle mit einer thermischen Leistung bis zu 2,8 Megawatt, sofern sie der Genehmigungspflicht gemäß den § 74 ff GewO 1994 unterliegen,

5.

Lager für Abfälle, die der Genehmigungspflicht gemäß den § 74 ff GewO 1994, gemäß dem Mineralrohstoffgesetz o...

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