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Sammlung des Wiener Baurechts

Kommentar | Grundwerk inkl. 3. Ergänzungslieferung

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3026-7

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Dokumentvorschau
Sammlung des Wiener Baurechts (3. Auflage)

A. Mitwirkungspflicht

Österreich ist mit der Europäischen Union beigetreten. Damit wurden die EU-Vorschriften für Österreich unmittelbar verbindlich. Das Parlament darf keine Regelungen beschließen, die im Widerspruch zum EU-Recht stehen. Dagegen erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam, der Rat und die Kommission Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen, sprechen Empfehlungen aus oder geben Stellungnahmen ab.

Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.

Die Entscheidung ist in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnet.

Die Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich (Art 189 EG-Vertrag).

Die Verordnung (EU) Nr 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates wurde am , ABl Nr L 88, S 5, veröffentlicht. Der Großtei...

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