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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 2 Begriffsbestimmungen

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung

Rz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Arbeitnehmer (Abs 1)
1–16
II.
Arbeitgeber
17–25
III.
Belegschaftsorgane (Abs 2)
26, 27
IV.
Arbeitsstätte
28, 29
V.
Baustelle
30–34
VI.
Auswärtige Arbeitsstelle
35–41
VII.
Arbeitsmittel (Abs 5)
42
VIII.
Arbeitsstoffe (Abs 6)
43
IX.
Gefahrenverhütung, Gesundheit (Abs 7, 7a)
44–53
X.
Stand der Technik (Abs 8)
54
XI.
Generalklausel geschlechtergerechte Sprache (Abs 9)
55

I. Arbeitnehmer (Abs 1)

1

Abs 1 definiert den Arbeitnehmerbegriff in Übereinstimmung mit Art 3 lit a der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG. Diese Definition entspricht § 1 Abs 5 ANSchG mit der Maßgabe, dass nicht mehr auf den Betriebsbegriff abgestellt wird. Eine Klarstellung des Arbeitnehmerbegriffes ist notwendig, weil der Arbeitnehmerbegriff des ASchG weit über den arbeitsvertragsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff des § 36 ArbVG hinausgeht:

§ 36 ArbVG

(1) Arbeitnehmer im Sinne des II. Teiles sind alle im Rahmen eines Betriebes beschäftigten Personen einschließlich der Lehrlinge und der Heimarbeiter ohne Unterschied des Alters.

(2) Als Arbeitnehmer gelten nicht:

1.

 In Betrieben einer juristischen Person, die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist;

2.

 (Anm.: aufgehoben durch B...

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