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Schaffung von Verwaltungsgerichten in Österreich
Organisation und legistische Umsetzung
Schon seit langer Zeit wird in Österreich die Schaffung von erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten gefordert und diskutiert. Bislang wurden die umfangreichen Materien des Verwaltungsrechts von diversen Behörden bearbeitet, und Rechtsmittel dagegen gelangten vor allem zu den Unabhängigen Verwaltungssenaten bzw. in Abgabenverfahren zum unabhängigen Finanzsenat. Dieses System wird jetzt durch die Abschaffung der Senate und Einführung von Verwaltungsgerichten geändert. Es gab diesbezüglich unterschiedliche Entwürfe und Vorstellungen sowohl zum Grundsatzsystem als auch zur näheren Ausgestaltung der Verwaltungsgerichte. Schlussendlich wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 – und damit die Einrichtung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit – im Frühjahr im Nationalrat beschlossen.
1. Das System
Mit der Novelle wird durch den Ersatz von Verwaltungsbehörden im Berufungsverfahren durch Gerichte ein rechtsstaatlicher Quantensprung beabsichtigt, der gleichzeitig eine europarechtliche Lücke schließen und die Rechtsstaatlichkeit verbessern soll. Die Novelle tritt mit in Kraft.
Das neue System basiert auf einem sog. „9-plus-2-Modell“ und stellt dabei auf Bund und Länder ab. Jedes B...