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SWK 34, 5. Dezember 2012, Seite 1441

Pendlerpauschale „neu“?

Eine Analyse mit Gedanken zu künftigen Entwicklungen

Stefan Schuster

Die in einem Jahr stattfindende Nationalratswahl wirft bereits heute ihre abgabenrechtlichen Schatten voraus. In der Regierungsklausur vom wurden einige Ziele beschlossen. Teilweise sind diese bereits als Begutachtungsentwurf im Umlauf (gewesen); andere Ziele und Maßnahmen zeigen sich derzeit noch in keinem legistischen Kleid. Die Zeit drängt; nicht einmal ein Jahr bleibt der Bundesregierung, um ihre Vorhaben in der aktuellen Legislaturperiode zu verwirklichen. Bereits vor der Regierungsklausur wurden Absichten bekräftigt, das Pendlerpauschale zu reformieren. Die nachfolgende Untersuchung soll einen Überblick über Bestehendes und Gedanken zu künftig Möglichem geben.

1. Die derzeitige Regelung für Arbeitnehmer im Überblick

1.1. Der allgemeine Verkehrsabsetzbetrag

Das EStG sieht bei allen Arbeitnehmern einen allgemeinen Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 291 Euro jährlich für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und S. 1442Arbeitsstätte vor, der bereits bei Ermittlung der Lohnsteuer vom Arbeitgeber zu berücksichtigen ist. Der allgemeine Verkehrsabsetzbetrag ist unabhängig vom Beschäftigungsausmaß und von der Länge und Dauer des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ungekürzt anzusetzen.

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