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SWK 34, 5. Dezember 2012, Seite 1479

Wieder Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen

Verlustverrechnung bei Gemeinschaftsdepots – KESt-Abzug bei unverbrieften Derivaten

Ernst Marschner

Mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 wurde die Besteuerung von Kapitalvermögen auf vollkommen neue Beine gestellt. Neben den bisher schon erfassten Früchten (insb. Zinsen und Dividenden) wurden auch Kursgewinne und Einkünfte aus Derivaten in die Besteuerung von Kapitalvermögen einbezogen. Danach erfolgten substanzielle Änderungen durch das AbgÄG 2011, das BBG 2012 und auch das 1. StabG 2012 in diesem Bereich. Das BMF hat mit einem 200-seitigen Erlass zu diesen neuen Regelungen Stellung bezogen. Der Gesetzgeber hat mit dem AbgÄG 2012, der nunmehr fünften Gesetzesnovelle zu diesen erst seit geltenden Besteuerungsregeln, abermals eingegriffen, was nachfolgend dargestellt wird.

1. Verlustverrechnung bei Gemeinschaftsdepots

Wo Kursgewinne erwirtschaftet (oder erhofft) werden, fallen auch Kursverluste an. Soweit Kursgewinne mit Einkommensteuer belegt werden, verlangt das Leistungsfähigkeitsprinzip auch den Ausgleich mit Kursverlusten. Dazu legt § 27 Abs. 8 EStG sehr eingeschränkte Regeln fest: Ein Ausgleich von Verlusten aus Kapitalvermögen ist nur im selben Jahr mit bestimmten anderen Kapitaleinkünften möglich; ein Verlustvortrag ist gänzlich ausgeschlossen.

Zur besseren Ausnutzung der Verlustausgleich...

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