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SWK 34, 5. Dezember 2012, Seite 1478

Gutachten für die Forschungsprämie

(BMF) – Unternehmen können für ihre Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung eine Forschungsprämie in Anspruch nehmen. Sie kann von den Unternehmen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden und beträgt zehn Prozent der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen. Die Forschungsprämie wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen. Um eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung geltend machen zu können, ist für Wirtschaftsjahre, die 2012 beginnen, ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) notwendig. Die Gutachten können ab angefordert werden. Nähere Informationen dazu auf der Website der FFG unter http://www.ffg.at/forschungspraemie.

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