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SWK 34, 5. Dezember 2012, Seite 1451

Regierungsvorlage zum Rechnungslegungs-Kontrollgesetz

Im Rahmen der Regierungsklausur hat der Ministerrat am die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird, beschlossen. Um die Richtigkeit wichtiger Kapitalmarktinformationen von Unternehmen zu gewährleisten, soll ein Verfahren zur Überprüfung von Daten im Bereich der Rechnungslegung eingeführt werden. Das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz sieht grundsätzlich vor, dass die FMA als Prüfstelle für die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen tätig wird. Wird jedoch ein gemeinnütziger Verein zur Prüfung von Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften „als Prüfstelle“ eingerichtet, führt grundsätzlich dieser die Prüfung der Unternehmensabschlüsse oder Unternehmensberichte durch. Weigert sich das betroffene Unternehmen, mit der Prüfstelle zusammenzuarbeiten, oder ist es mit dem Prüfungsergebnis der Prüfstelle nicht einverstanden, geht die Prüfung auf die FMA über. Ergibt die Prüfung, dass die Rechnungslegung des überprüften Unternehmens fehlerhaft ist, hat die FMA nach Maßgabe des öffentlichen Interesses dem Unternehmen mittels Bescheid aufzutragen, die festgest...

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