Bilanzrecht, Band I
2. Aufl. 2019
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§ 189a Z 5
Literatur
Vanas in Zib/Dellinger (Hrsg), Großkommentar UGB, Band III – Teil 2 zu § 232; Petutschnig/Schallmeier, Begutachtungsentwurf des RÄG 2014 – Neuerungen für den Einzel- und Konzernabschluss nach UGB, RWZ 2014, 330; Auer/Rohatschek, Wie wirkt sich die Umsatzerlösdefinition aus? SWK 2015, 794; Dokalik/Hirschler, RÄG 2014 – Reform des Bilanzrechts, SWK-Spezial (2015); Peun/Rimmelspacher, Beilage 5 zu DB 236/2015, 12; Urnik/Urtz, Übersicht über die Neuerungen des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014, ÖStZ 2015, 153; Bergmann in Straube/Ratka/Rauter3, § 232; Patloch-Kofler/Stückler, Umsatzerlöse nach dem RÄG 2014 – Verkehr- und Verbrauchsteuern als direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern, RWZ 2017, 690.
Übersicht
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I. Umsatzerlöse (Z 5)
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§ 189a enthält in Z 5 eine Legaldefinition des Begriffes Umsatzerlöse. Bis zur Aufnahme in den Katalog der Begriffsbestimmungen mit dem RÄG 2014 – wodurch auch Wortlaut und Inhalt geändert wurden – war sie in § 232 Abs 1 enthalten. Die noch in § 232 Abs 1 vorgesehenen ausdrücklichen Einschränkungen auf Umsatzerlöse für die „gewöhnliche Geschäftstätigkeit“ des Unternehmens und auf die „typischen Erlöse“ wurden nicht übernommen. Die in ...