Bilanzrecht, Band I
2. Aufl. 2019
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§ 269a Internationale Prüfungsstandards
Literatur
Rohatschek/Schiemer, Entwurf zum Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008, SWK 2007 W 147; Napokoy/Hehenberger, Änderungen für die Abschlussprüfung durch das URÄG 2008, GeS 2008, 48; Ripka/Meiregger, Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und den Führungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen – ein Vergleich nationaler und internationaler Vorschriften, RWZ 2009/9, 29; Houf, Internationale Anpassung, persaldo 2009, H 4, 25.
Übersicht
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I. Kommentierung UGB
1
§ 269a wurde mit dem URÄG 2008 neu eingefügt, durch ihn wird Art 26 Abs 1 der Abschlussprüfungs-RL umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist eine gleichbleibend hohe Qualität der Abschlussprüfungen in der Europäischen Union; dieses Ziel soll durch Übernahme der vom International Auditing on Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen internationalen Prüfungsstandards (ISA) in den Rechtsbestand der Europäischen Union erreicht werden.
2
Die Einsetzung eines internationalen Prüfungsstandards durch die Europäische Kommission setzt Folgendes voraus:
Der Standard ist international allgemein anerkannt und wurde unter vollständiger Einbeziehung aller interessierten Kreise in einem offen...