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Zinszahlungen und außergewöhnliche Belastung
Zinszahlungen und außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)
Zinszahlungen für ein Darlehen, das für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb aufgenommen worden ist, sind als Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu berücksichtigen. Diese Zinszahlungen können nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG anerkannt werden ().