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Beschränkung des Verlustabzugs auf betriebliche Einkunftsarten verfassungswidrig?
Der VfGH hat mit Prüfungsbeschluss B 192/09 vom von Amts wegen die Prüfung der Wortfolge "- wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind und" in § 18 Abs. 6 EStG 1988 sowie des letzten Satzes dieser Bestimmung, jeweils i. d. F. BGBl. Nr. 201/1996, eingeleitet. Das Höchstgericht prüft damit die Verfassungskonformität der Beschränkung des Verlustabzuges auf betriebliche Einkunftsarten im Hinblick auf das Fehlen der Möglichkeit eines Verlustabzuges bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.