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Doppelte Haushaltsführung
Doppelte Haushaltsführung (§ 16 Abs. 1 EStG)
Wird eine Wohnung außerhalb des Beschäftigungsortes nur für gelegentliche Besuche, Wochenendaufenthalte oder Ferienaufenthalte beibehalten, so verliert diese Wohnung steuerlich den Status eines ständigen Haushalts und bildet ohne Vorliegen von objektiv bedeutsamen Gründen nicht mehr den Mittelpunkt der Lebensinteressen ().