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SWK 13, 1. Mai 2010, Seite 8

Kein Vorsteuerabzug für einen Hummer H1

Kein Vorsteuerabzug für einen Hummer H1 (§ 12 Abs. 2 Z 2 UStG)

Ein Hummer H1 ist trotz starken Überwiegens der Frachtkapazität gegenüber der Kapazität zur Personenbeförderung nicht als Klein-LKW anzuerkennen, sodass dessen Anschaffung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Bei der Beurteilung, ob ein zum Vorsteuerabzug berechtigender Klein-LKW vorliegt, ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung, nach dem optischen Eindruck und der werksseitigen Zweckbestimmung zu beurteilen, ob das Fahrzeug überwiegend zur Lastenbeförderung gebaut ist. Das äußere Erscheinungsbild eines Geländewagens, die vier Sitzplätze mit Sicherheitseinrichtungen, die nicht einmal ein Drittel der nutzbaren Fläche umfassende Ladefläche und die Erfüllung der Merkmale eines Geländewagens lassen darauf schließen, dass ein der Personenbeförderung dienender Geländewagen vorliegt. Die hohe Frachtkapazität beruht auf den spezifischen Produktionsbedingungen und nicht darauf, dass seitens des Herstellers die Lastenkapazität im Vordergrund stehen würde. Nach Internetrecherchen und der Bewerbung des Fahrzeugs scheint seitens des Herstellers beim Hummer H1 vielmehr im Vordergrund zu stehen, den Nutzern des Fahrzeugs best...

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