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SWK 13, 1. Mai 2010, Seite 7

Großes Pendlerpauschale

Großes Pendlerpauschale (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)

Das große Pendlerpauschale steht - bei einer Wegstrecke von rund 39 km - bereits dann zu, wenn die Fahrtzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel (bei unterstelltem "Park-and-ride-System") mehr als dreimal so lange dauert wie die Fahrtzeit mit dem privaten Pkw und 90 Minuten überschreitet (-I/09).

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