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Großes Pendlerpauschale
Großes Pendlerpauschale (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)
Das große Pendlerpauschale steht - bei einer Wegstrecke von rund 39 km - bereits dann zu, wenn die Fahrtzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel (bei unterstelltem "Park-and-ride-System") mehr als dreimal so lange dauert wie die Fahrtzeit mit dem privaten Pkw und 90 Minuten überschreitet (-I/09).