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Investitionsfreibetrag
• Gemäß § 10 Abs. 5 EStG 1988 in seiner für die Streitjahre geltenden Fassung darf ein Investitionsfreibetrag u. a. für gebrauchte Wirtschaftsgüter, die von einem Konzernunternehmen innerhalb eines Konzerns im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes 1965 erworben werden, weder gewinnmindernd noch durch bestimmungsgemäße Verwendung einer Investitionsrücklage (eines steuerfreien Betrages) geltend gemacht werden. Um von einem Konzern im Sinne des § 15 AktG 1965 sprechen zu können, bedarf es entweder der einheitlichen Leitung rechtlich selbständiger Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken (Abs. 1) oder des beherrschenden Einflusses eines selbständigen Unternehmens auf ein anderes (Abs. 2). - (§ 10 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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