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SWK 13, 1. Mai 2010, Seite T 75

Artikel 6 - Änderung des Bundesgesetzes über eine Abgabe vom Bodenwert

Änderung des Bundesgesetzes über eine Abgabe vom Bodenwert

Das Bundesgesetz über eine Abgabe vom Bodenwert, BGBl. Nr. 285/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird wie folgt geändert:

1. Dem Langtitel des Gesetzes wird als Kurzbezeichnung der Klammerausdruck "(Bodenwertabgabegesetz - BWAG)" angefügt.

EB: Die Einführung der gesetzlichen Abkürzung dient der Vereinfachung bei der Zitierung des Gesetzes.

2. § 10 samt Überschrift entfällt.

EB: § 10 BWAG ist durch die spätere Erlassung des § 8 FAG, der die Bodenwertabgabe seit 1973 zur gemeinschaftlichen Bundesabgabe erklärt, obsolet geworden. Es handelt sich daher um eine redaktionelle Richtigstellung ohne inhaltliche Auswirkung.

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