Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 6 - Änderung des Bundesgesetzes über eine Abgabe vom Bodenwert
Änderung des Bundesgesetzes über eine Abgabe vom Bodenwert
Das Bundesgesetz über eine Abgabe vom Bodenwert, BGBl. Nr. 285/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird wie folgt geändert:
1. Dem Langtitel des Gesetzes wird als Kurzbezeichnung der Klammerausdruck "(Bodenwertabgabegesetz - BWAG)" angefügt.
EB: Die Einführung der gesetzlichen Abkürzung dient der Vereinfachung bei der Zitierung des Gesetzes.
2. § 10 samt Überschrift entfällt.
EB: § 10 BWAG ist durch die spätere Erlassung des § 8 FAG, der die Bodenwertabgabe seit 1973 zur gemeinschaftlichen Bundesabgabe erklärt, obsolet geworden. Es handelt sich daher um eine redaktionelle Richtigstellung ohne inhaltliche Auswirkung.