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Fremdwährungskredit: Kursverluste
• Kursverluste, die im Zusammenhang mit einem Fremdwährungskredit anfallen, unterliegen selbst dann nicht dem Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG 1988, wenn der Kredit für die Anschaffung einer Schachtelbeteiligung aufgenommen wurde. Dies gilt jedenfalls so lange, als ein Kursverlust nicht aufgrund vertraglicher Regelungen von vornherein feststeht, was gegenständlich nicht der Fall ist. - (§ 12 Abs. 2 KStG 1988), (Abweisung)
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