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Rs. X Holding und grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung
Am hat der EuGH seine Entscheidung in der Rs. X Holding zur niederländischen Gruppenbesteuerung veröffentlicht. Wie auch schon Generalanwältin Kokott erachtet der EuGH die streitgegenständliche Versagung der grenzüberschreitenden Gruppenbildung als mit der Niederlassungsfreiheit in Einklang stehend. Zwar erkennt er im Ausschluss ausländischer Tochtergesellschaften von der Gruppenbesteuerung eine Diskriminierung, die er jedoch im Lichte des Ziels der Wahrung der Ausgewogenheit der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten für gerechtfertigt hält. Gleichzeitig verneint der EuGH auch die Notwendigkeit, das für ausländische Betriebsstättenverluste geltende Nachversteuerungssystem als gelinderes Mittel auf ausländische Tochtergesellschaften auszudehnen. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr in der Aprilausgabe der SWI.