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Gutachten über Nutzungsdauer
Gutachten über Nutzungsdauer (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG)
Da das vorgelegte Gutachten keine Aussagen über den technischen Bauzustand der Gebäude zum maßgeblichen Zeitpunkt enthält, ist es nicht geeignet, eine kürzere als S. K 10die in § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG vermutete Nutzungsdauer zu rechtfertigen ( ).