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SWK 14, 15. Mai 2010, Seite T 90

Tätigkeitsbericht des VfGH für das Jahr 2009

Im Tätigkeitsbericht des VfGH für das Jahr 2009 kommt erstmals die volle Tragweite der B-VG-Novelle zum Asylgerichtshof zum Ausdruck: An den VfGH wurden im Jahr 2009 3.449 Beschwerden gemäß Art. 144a B-VG gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs herangetragen. Diese Beschwerden machen somit rund 63 % des Gesamtanfalles im Jahr 2009 aus, der insgesamt 5.489 Rechtssachen beträgt. 5.471 Fälle aus früheren Jahren und dem Berichtsjahr selbst konnten im gleichen Zeitraum erledigt werden. Der Verfassungsgerichtshof entschied weiters über 395 Anträge auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung. Unter Berücksichtigung der aus früheren Jahren offenen Fälle ergibt sich zum Ende des Berichtsjahres ein Stand von insgesamt 2.192 offenen Rechtssachen. Die Verfahrensdauer vom Eingangsdatum bis zur Abfertigung beträgt im mehrjährigen Durchschnitt (1998 bis 2009) 247 Tage, also rund 8 Monate.

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