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VfGH: Führerscheingesetz
• Es bestehen keine Bedenken gegen die Anwendung des Vormerksystems bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Kindersicherung. - (§ 30a Abs. 2 Z 13 FührerscheinG), (Abweisung des Gesetzesprüfungsantrags des UVS Oberösterreich)
( G 4/08)