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Landwirtschaft - Nebentätigkeit/eigener Gewerbebetrieb
Landwirtschaft - Nebentätigkeit/eigener Gewerbebetrieb (§ 21 EStG)
Bei einem Landwirt wurde im Rahmen einer Hausdurchsuchung und Prüfung festgestellt, dass er im Rahmen eines "bäuerlichen Informationsvereins" Waren und Dienstleistungen angeboten hat. Dieser Handel mit Waren aller Art sowie die Durchführung von Auto-, Traktor- und Motorsägenreparaturen sind mangels Bezugs zur Landwirtschaft keine Nebentätigkeit, sondern stellen einen eigenen Gewerbebetrieb dar ( , 0093).