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VfGH: Selbständige Buchhalter
• Der VfGH hegt keine Bedenken gegen den Umfang der Berechtigung Selbständiger Buchhalter zur Erstellung von Bilanzen (§ 2 Abs. 1 Z 2 WTBG), den Umfang der Vertretungsbefugnis (§ 2 Abs. 1 Z 3 WTBG) sowie gegen das Verbot der Ausübung der Berechtigung auf Provisionsbasis (§ 95 WTBG bzw. § 77 BibuG). - (§§ 2 Abs. 1 Z 2 und 3, 95 WTBG, § 77 BibuG), (Abweisung der Individualanträge)
(, G 198-202/07)