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SWK 14, 15. Mai 2010, Seite S 533

Wie man mittels Einbringung in eine Unternehmensgruppe zu einem 100%igen Verlustabzug gelangt

Vorgruppenverluste sind beim Gruppenmitglied ungekürzt abzugsfähig

Erich Wolf

Verluste aus Vorjahren können nur zu 75 % als Sonderausgabe in Form des Verlustabzugs in Gewinnjahren geltend gemacht werden. Die 75-%-Verlustvortragsgrenze des § 2 Abs. 2b EStG gilt gem. § 7 Abs. 2 letzter Satz KStG auch für Körperschaften. Diese bewirkt, dass die den Verlustabzug besitzende GmbH in Gewinnjahren jedenfalls eine 25%ige Mindestbemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer zu unterziehen hat. Die Verlustvortragsbremse bewirkt eine zeitliche Verzögerung des Verlustabzugs und in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine zinslose Kreditgewährung vom Steuerpflichtigen an den Fiskus.

1. Sachverhalt

Die Multikulti Import Export GmbH erwirtschaftete in der Vergangenheit hohe Verluste; der Markt in Süd- und Osteuropa musste aufgebaut werden. Dazu waren hohe Investitionen und steuerlich anerkannte Betriebsausgaben erforderlich. Die Verlustvorträge aus dieser "Start-up-Phase" betragen beachtliche 6 Mio. Euro. Nun ist die Multikulti in einer beneidensweiten Situation: Sie erntet, was sie gesät hat. Trotz Wirtschaftskrise erzielt sie seit zwei Jahren - zwar auf bescheidenem Niveau, aber immerhin - Gewinne: In Zeiten wie diesen ist das nicht selbstverständlich. Bei einem Jahresgewinn in Höhe von 2 Mio. Eur...

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