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EuGH: Vorsteuererstattungsantrag
• Mehrwertsteuer: "Unterschrift" auf Vorsteuererstattungsantrag durch Bevollmächtigte
Der Begriff "Unterschrift" in dem in Anhang A der 8. Richtlinie (79/1072/EWG) über die Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige enthaltenen Muster für den Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer ist ein gemeinschaftsrechtlicher Begriff, der einheitlich dahin auszulegen ist, dass ein solcher Vergütungsantrag nicht zwingend von dem Steuerpflichtigen selbst unterschrieben werden muss, sondern dass insoweit die Unterschrift eines Bevollmächtigten genügt.
(, Yaesu Europe, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen BFH)
Anmerkung: Der deutsche Vorsteuererstattungsantrag der Yaesu Europe wurde durch die in Deutschland ansässigen Anwälte der Yaesu Europe unterfertigt. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass sie den Vergütungsantrag im Auftrag ihrer Mandantin unterzeichnet hätten, und legten als Anlage eine entsprechende Vollmacht bei. Die Vergütung wurde jedoch mangels eigenhändiger Unterschrift des Steuerpflichtigen bzw. von dessen gesetzlichen Vertretern abgewiesen. Der EuGH stellt in seinem Urteil klar, dass die Verpflichtung einer eig...