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Änderung der Nutzungsdauer des Anlagevermögens
Unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen
In anlageintensiven Unternehmen stellen Abschreibungen einen wesentlichen (unbaren) Aufwand dar, der den Cashflow wesentlich beeinflusst. Demnach kommt der Höhe der Abschreibungen große Bedeutung zu. Da die Anschaffungs-/Herstellungskosten in den Folgeperioden nicht verändert werden können, sind eine Änderung der Nutzungsdauer bzw. außerplanmäßige Abschreibungen/Teilwertabschreibungen die einzigen Möglichkeiten, die Höhe der Abschreibungen zu beeinflussen. Letztlich kann auch eine Änderung der Nutzungsdauer als bilanzpolitische Maßnahme nicht ausgeschlossen werden. Damit zusammenhängende Fragen werden unter unternehmens- und steuerrechtlichen Aspekten dargestellt.
1. Anlassfälle für die Hinterfragung der bislang gewählten Nutzungsdauer
Geringere Kapazitätsauslastungen, ein reduzierter Schichtbetrieb, aber auch Nachfrageeinbrüche, Geschmackswandel oder technische Entwicklungen können dazu führen, die Nutzungsdauer von abnutzbarem Anlagevermögen kritisch zu hinterfragen.