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VfGH: Agrarförderungen
• Es bestehen im Hinblick auf das Legalitätsprinzip bzw. Eigentumsrecht und die Erwerbsausübungsfreiheit keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ziffer 6 der Anlage zu § 5 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen und über das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem im Bereich der Direktzahlungen, BGBl. II Nr. 31/2008 (INVEKOS-Umsetzungs-Verordnung 2008). - (Z 6 der Anlage zu § 5 Abs. 1 der INVEKOS-Umsetzungs-Verordnung 2008), (Abweisung des Individualantrags)
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