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Zweitordination im Eigenheim
Zweitordination im Eigenheim (§ 4 Abs. 1 EStG)
Der Beschwerdeführer machte verschiedene Aufwendungen für eine Zweitordination in seinem Eigenheim geltend. Die angebliche Ordination hatte keinerlei medizinische Einrichtungen und Geräte und war nur durch private Räume zu betreten. Erst im Zuge der Prüfung wurden Geräte angeschafft und Hinweisschilder etc. montiert. Damit konnte von einer privaten Nutzung ausgegangen werden ( ).