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VfGH: Kinderbetreuungsgeldgesetz
• Es bestehen keine Bedenken gegen die Regelungen zur Berechnung des für die Grenzbeträge und für die Freigrenze maßgeblichen Einkommens, die Unterschiede in der Berechnung der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und anderer Einkünfte sowie gegen die Voraussetzungen der Rückforderung von Leistungen im Kinderbetreuungsgeldgesetz. - (§§ 2 Abs. 1, 8, 9 Abs. 3, 12, 13, 31 Abs. 2 KBGG), (Abweisung der Gesetzesprüfungsanträge des OGH/der OLG Graz, Innsbruck, Linz und Wien)
( u. a.)