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Familienbeihilfe: Auslandsaufenthalt
• Eine österreichische Staatsbürgerin, die sich ständig in Griechenland aufhält, hat nach dem Urteil des EuGH in der Rs. Anna Humer Anspruch auf Familienbeihilfe, solange sie in Griechenland nicht berufstätig ist. - (§ 26 Abs. 1 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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