Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 2010, Seite 740

Grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Grastrocknung: Lieferung oder sonstige Leistung?

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Wolfgang Puchleitner

Österreichische pauschalierte Landwirte verbringen Gras über die Grenze nach Deutschland, um es in einem Betrieb trocknen und verarbeiten zu lassen. Das im Zuge der Bearbeitung veränderte Rohmaterial wird zu Pellets gepresst und zurückgegeben. Dabei hat der anliefernde Landwirt zu akzeptieren, dass die Pellets aus bis zu 5 % Fremdheu bestehen können. Liegt bei diesem Sachverhalt umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung durch Grasbearbeitung (Trocknung und Pressvorgang) vor, oder werden zwei Lieferungen ausgeführt, wobei eine Lieferung von Gras durch den Landwirt an den Trocknungsbetrieb und anschließend eine Lieferung von Heupellets durch den Trocknungsbetrieb an den Landwirt erfolgt?

Antwort: § 3a Abs. 1 UStG 1994 entspricht der unionsrechtlichen Vorgabe des Art. 24 Abs. 1 der MwStSyst-RL, wonach die Dienstleistung (im UStG als "sonstige Leistung" bezeichnet) als Leistung definiert wird, die nicht in einer Lieferung besteht. Die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung beurteilt der EuGH unter Beachtung des wirtschaftlichen Gehalts der Leistung. Entscheidend ist dabei das Wesen der Leistung, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers zu bewerten ist. In die...

Daten werden geladen...