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SWK 23, 15. August 2010, Seite R 55

Normverbrauchsabgabe

Auch die bloße "Tageszulassung" unterliegt der Normverbrauchsabgabe. Es ist dem NoVAG 1991 auch sonst nicht zu entnehmen, dass die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges, S. R 56deren Dauer über einen Tag nicht hinausgeht, nicht den Tatbestand des § 1 Z 3 NoVAG 1991 verwirklichen würde. - (§ 1 Z 3 NoVAG 1991), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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