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SWK 23, 15. August 2010, Seite 55

Normverbrauchsabgabe

Auch die bloße "Tageszulassung" unterliegt der Normverbrauchsabgabe. Es ist dem NoVAG 1991 auch sonst nicht zu entnehmen, dass die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges, S. 56deren Dauer über einen Tag nicht hinausgeht, nicht den Tatbestand des § 1 Z 3 NoVAG 1991 verwirklichen würde. - (§ 1 Z 3 NoVAG 1991), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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