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Kinderbetreuungsgeld: Rückzahlung
• Die Rückzahlungsverpflichtung in § 18 Abs 1 KBGG ist für den Fall des Vorliegens der dort normierten Voraussetzungen - Auszahlung an den anderen Elternteil, Überschreitung der Einkommensgrenzen - unbedingt formuliert. - (§ 18 Abs. 1 KBGG), (Abweisung)
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