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Steuerbilanzen - Hinweise für die Praxis in Checklistenform
Trotz des Maßgeblichkeitsprinzips gibt es steuerlich zahlreiche Abweichungen zum UGB
Der Begriff "Steuerbilanz" ist dem Gesetzgeber der Einkommensteuer fremd, dennoch wird er in der Praxis für die gemäß § 44 Abs. 2 EStG 1988 erstellte "Übersicht für steuerliche Zwecke" verwendet. Mit Steuerbilanz wird daher meist eine Bilanz bezeichnet, die den Vorschriften des § 4 Abs. 1 oder des § 5 Abs. 1 EStG 1988 entspricht. Wurden in der Vergangenheit meist keine eigenen Steuerbilanzen aufgestellt, sondern lediglich Überleitungen von unternehmensrechtlichen Jahresabschlüssen vorgenommen, sind sog. Steuerbilanzen regelmäßig (notwendiger) Bestandteil von Umgründungen (vgl. z. B. § 2 Abs. 5, § 8 Abs. 5, § 12 Abs. 2, § 15, § 24 Abs. 1, § 28, § 33 Abs. 6 UmgrStG). Auch sind Steuerbilanzen Gegenstand von Due-Diligence-Prüfungen, um für den Erwerber die Höhe der latenten Steuern leichter ermitteln zu können. Im Folgenden soll auf die in der Praxis häufig vorkommenden Fragestellungen eingegangen werden. Dabei werden sicherlich nicht alle denkmöglichen Abweichungen zwischen UGB-Bilanz und Steuerbilanz erfasst; allein aus dieser unvollständigen Darstellung erhellt aber, wie weit letztlich UGB und Steuerrecht trotz des Maßgeblichkeitsprinzips auseinanderklaffen.