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SWK 23, 15. August 2010, Seite 57

Liebhaberei: Beurteilung

Der Verwaltungsgerichtshof hat in mehreren Erkenntnissen zur Frage, ob steuerlich Liebhaberei vorliegt, ausgesprochen, dass der absehbare Zeitraum, innerhalb dessen ein der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglicher wirtschaftlicher Gesamterfolg erwirtschaftet werden muss, mit rund 20 Jahren anzunehmen ist und dass dieser absehbare Zeitraum jedenfalls mit dem "überschaubaren Zeitraum" nach § 2 Abs. 4 LVO i. d. F. vor der Änderung durch BGBl. II Nr. 358/1997, aber auch mit dem "üblichen Kalkulationszeitraum" des § 2 Abs. 3 der VO übereinstimmt. - (§ 2 Abs. 4 LVO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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