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Energieabgabenvergütung
• Eine Energieabgabevergütung steht unabhängig davon, dass der Betrieb der öffentlichen Bäder von der Abgabenbehörde ertragsteuerlich als Liebhaberei beurteilt wurde, zu. - (§ 2 Abs. 1 EAVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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