Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 2004, Seite 24

Haftung nach Konkurs

Haftung nach Konkurs (§ 9 BAO, § 156 KO)

Eine GmbH ist in Konkurs gegangen, wobei die Konkursquote nur 0,72 % betrug. Die Gemeinde hat den Geschäftsführer der GesmbH für die Kommunalsteuer zu 100 % zur Haftung herangezogen. Der VwGH betont, dass es grundsätzlich der im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigenden Billigkeit entspricht, dass sich die Behörden an die Konkursquote halten ().

Daten werden geladen...