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SWK 31, 1. November 2004, Seite 879

VwGH: Heilbehandlungskosten bei Behinderung voll absetzbar

Pflegegeld und Selbstbehalt bleiben außer Ansatz

Peter Pülzl

Im Erkenntnis vom , B 785/02 (SWK-Heft 28/2003, Seite R 78) bejahte der Verfassungsgerichtshof in einer praktisch wie dogmatisch interessanten Entscheidung die volle Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Errichtung eines behindertengerechten Badezimmers für ein unterhaltsberechtigtes Kind. Derartige Investitionen sind nach zutreffender Auffassung des VfGH unabhängig vom Bezug erhöhter Familienbeihilfe ohne Anrechnung eines Selbstbehalts und ohne Gegenrechnung pflegebedingter Geldleistungen im Ausmaß der behinderungsbedingten Mehraufwendungen abzüglich individuell-konkreter Kostenersätze als außergewöhnliche Belastung absetzbar (vgl. Pülzl, ecolex 2003, 613 ff. [616]). In einer aktuellen Entscheidung betreffend Heilbehandlungskosten bei Multipler Sklerose (vom , 99/13/0169) wandelt der Verwaltungsgerichtshof auf den Spuren des VfGH und setzt darüber hinaus einen eigenständigen Schritt.

1. Sachverhalt

Der an MS leidende und Pflegegeld beziehende Beschwerdeführer machte in der Steuererklärung für 1996 u. a. die mit seiner Behinderung in ursächlichem Zusammenhang stehenden Heilbehandlungskosten (ärztliche Behandlungen, Therapien etc.) als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Finanzverw...

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