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SWK 31, 1. November 2004, Seite 23

Betriebsvermögen einer GesmbH

Betriebsvermögen einer GesmbH (§ 7 KStG in Verbindung mit § 4 EStG)

Wirtschaftsgüter einer GesmbH, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, gehören nicht zum Betriebsvermögen, sondern zu ihrem steuerneutralen Vermögen (siehe Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, S. 134). Wird in einem Erholungsgebiet ein Einfamilienhaus errichtet, welches nur zu 16 % betrieblich genutzt wird, sonst den Gesellschaftern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird und ist ein sonstiger betrieblicher Grund (Erholungslandschaft eignet sich nach der Verkehrsauffassung für die Befriedigung privater Wohnbedürfnisse) nicht erkennbar, dann stellt das Gebäude auch bei einer GesmbH kein Betriebsvermögen dar ().

Anmerkung: Die gegenständliche GesmbH hat außer der Errichtung des Gebäudes nicht wirklich eine andere Tätigkeit begonnen und auch aus der Wertsteigerung der Immobilie wäre infolge der hohen Fremdfinanzierung kein Gewinn zu erwarten gewesen.

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